Gesetzliche Krankenkasse

Günstige Beitragssätze durch eine neue Krankenkasse

Die Leistungen der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich nur gering, da nahezu 95% aller Leistungen durch den Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Somit ist der wichtigste Faktor bei der Wahl einer Krankenkasse der Beitragssatz und hier gibt es im Gegensatz zu den Leistungen enorme Unterschiede.


Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt die medizinische Versorgung eines Großteils der Bevölkerung ab. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer zur Mitgliedschaft in der Sozialversicherung verpflichtet. Eine Möglichkeit zum Austritt besteht nur für diejenigen, deren Jahreseinkommen die Grenze zur Versicherungspflicht, die sich aktuell auf 48.150 Euro beläuft, übersteigt. Die Beiträge zur GKV werden paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeführt. Versicherte müssen allerdings seit einigen Jahren verschiedene zusätzliche Belastungen tragen: Die viel diskutierte Praxisgebühr sowie Zuzahlungen zu verschiedenen Arzneien belasten das Budget der Versicherten zusätzlich zu den regulären Beiträgen.

Der gesetzliche Versicherungsschutz befindet sich gegenwärtig in einer Phase des Umbruchs. Ab dem Jahr 2009 deckt der neu von der Bundesregierung eingeführte Gesundheitsfonds die Ausgaben der Kassen, die nach bestimmten Kriterien dafür entlohnt werden. Der Beitragssatz beläuft sich dann einheitlich für alle Mitglieder auf 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (rund 42.000 Euro). GKV- Mitglieder müssen allerdings trotz der hohen Kosten einen im Vergleich zur privaten Krankenversicherung geringen Leistungsumfang in Kauf nehmen: Viele Leistungen, insbesondere solche aus dem zahnmedizinischen Bereich und verschiedene alternative Behandlungsmethoden werden von den Kassen nicht bezahlt. Grund für die Restriktionen ist der Kostendruck im Gesundheitswesen: Als Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung wird auch die GKV als Teil der Lohnnebenkosten verstanden, die aus ökonomischen Gründen möglichst gering gehalten werden sollen. Gleichzeitig führt der demographische Wandel in der BRD und die damit verbundene Überalterung der Gesellschaft zu steigenden Kosten für Behandlungen und Arzneien, so dass die Einnahmen lange Zeit nicht die Ausgaben decken konnten und das Gesundheitswesen als solches defizitär wurde.

In den zurückliegenden Jahren erfuhr das gesetzliche Gesundheitssystem zahlreiche Änderungen, deren politisches Ziel unter anderem ein verstärkter Wettbewerb unter den Kassen war, der wiederum den genannten Kostendruck abmildern sollte. Die jüngsten Tendenzen deuten nun darauf hin, dass sich die GKV in Zukunft zu einem Basisschutz entwickeln wird, der die grundlegende medizinische Versorgung flächendeckend sicherstellt. Viele Bürger, die ein breiteres Leistungsspektrum in Anspruch nehmen möchten, schließen deshalb Zusatzversicherungen bei privaten Anbietern ab: Rund 20 Millionen solcher Policen werden in der BRD gegenwärtig unterhalten.

Inwieweit sich die Kostenbelastung durch die GKV für die Versicherten in den nächsten Jahren verändern wird, ist noch nicht abzusehen. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass bis zum Jahr 2010 keine weiteren Beitragserhöhungen mehr notwendig sein werden. Die GKV ist als Arbeitsmarkt-abhängige Institution allerdings stets abhängig auch von konjunkturellen Entwicklungen und muss erfahrungsgemäß in rezessiven Zeiten ihre Beiträge erhöhen.